Rundumservice und Beratung durch alle Jahreszeiten
Pflege . Neuanlagen . Kosten
Garten- und Landschaftsbau
Die Pflege und Umgestaltung des eigenen Gartens ist
als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich
absetzbar: Gemäß § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz
(EStG) ermäßigt sich die Einkommensteuer um bis zu
600,- Euro/Jahr.
Konkret werden von den Finanzämtern 20 Prozent der
nachgewiesenen Aufwendungen für Arbeitsleistung
bis maximal 3.000,- Euro/Jahr anerkannt.
Die Kosten werden durch Rechnung sowie Zahlung durch
einen Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg der Bank
nachgewiesen. Abzüglich ist allerdings nur die reine
Arbeitsleistung.
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